Haftpflichtversicherung FAQ (Fragen und Antworten)

Warum sollte ich eine private Haftpflichtversicherung abschliessen?
Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste private Versicherung, da sie vor den finanziellen Risiken schützt, die durch die gesetzlich geregelte Schadenersatzverpflichtung entstehen. Sollten Sie schuldhaft für einen entstandenen Schaden verantwortlich sein oder gemacht werden, dann erfüllt die Privathaftpflichtversicherung zwei Aufgaben. Sind die Ansprüche begründet, dann reguliert der Versicherer den entstandenen Schaden. Sind sie unbegründet, dann wehrt er die Schadenersatzansprüche Dritter ab. Rechtlich gesehen sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Sie schuldhaft verursachen. Vergesslichkeit, Unachtsamkeit, Leichtsinn können dazu führen, dass Sie Dritte schädigen. Die Privathaftpflichtversicherung reguliert die Schadenersatzansprüche, die dadurch entstehen, im Bereich von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Vor allem wenn Personen geschädigt werden, können die Ansprüche schnell in fünf-, sechs- oder sogar siebenstellige Euro-Bereiche fallen.

Was ist die Familienversicherung bei der Privathaftpflichtversicherung?
In der Privathaftpflichtversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer und Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder versichert, sofern sie kein eigenes Einkommen haben. Darüber hinaus können auch die volljährigen unverheirateten Kinder mitversichert sein, wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben und kein eigenes Einkommen erzielen oder sich in Ausbildung befinden. Dazu zählen auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder. Sollten Sie unverheiratet bzw. alleinstehend sein, dann können Sie eine Single-Haftpflicht abschliessen, die einen Beitragsrabatt vorsieht.

Warum ist die Privathaftpflicht bei Kindern besonders unverzichtbar?
Kinder sind in den ersten sechs Lebensjahren deliktunfähig. Im öffentlichen Straßenverkehr gelten sie sogar bis zum Alter von zehn Jahren als deliktunfähig. Allerdings besteht für die Eltern eine Aufsichtspflicht und wenn es zu einem Schaden kommt, dann haften die Eltern dafür. Nur wenn die Eltern nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, sind sie nicht schadenersatzpflichtig. Manche Versicherer erweitern sogar in diesem Bereich den Versicherungsschutz und schliessen die Frage der Aufsichtspflicht aus, so dass eine Regulierung der Schadenersatzansprüche grundsätzlich vorgenommen wird, wenn der Schaden durch ein Kleinkind entstanden ist.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Manche Versicherer erweitern den Versicherungsschutz um eine Forderungsausfalldeckung. Sollten Sie berechtigte Schadenersatzansprüche gegen einen Dritten haben, der keine Privathaftpflichtversicherung hat und finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen, dann übernimmt die Forderungsausfalldeckung Ihrer Privathaftpflicht die Schadenregulierung. Die Forderungsausfalldeckung verhindert, dass keiner für den entstandenen Schaden aufkommt und Sie als Geschädigter die Kosten selber tragen müssen.

Wann kann eine Privathaftpflicht gekündigt werden?
In der Regel wird eine Versicherungsdauer von einem, zwei oder maximal drei Jahren vereinbart. Zum Ablauf können Sie den Vertrag schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, dann verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Versicherungsjahr.

Im Schadenfall besteht sowohl für den Versicherer als auch für Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherer den Schaden reguliert oder die Leistung verweigert. Auch im Falle der Beitragserhöhung haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. In beiden Fällen muss die Kündigung innerhalb eines Monats schriftlich erklärt werden.